Allgemeine Geschäftsbedingungen Vrouwenhof Roosendaal

Version 2024
Mit dem Betreten des Vrouwenhofs Roosendaal erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden. 

Parkordnung

 

Art. 1 Anwendbarkeit 

  1. Sobald man das Gelände des Vrouwenhofs Roosendaal betritt, akzeptiert man die Anwendbarkeit der
    und verpflichtet sich, alle Vorschriften und Anweisungen unseres Personals strikt zu befolgen. 
  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die nicht durch diese Parkordnung abgedeckt sind, behalten wir uns das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die die Besucher gebunden sind. 
  3. Diese Parkordnung wurde erstellt, um Ordnung und Sicherheit auf dem Vrouwenhof Roosendaal zu gewährleisten. 

 

Art. 2 Allgemeines 

  1. Werbung, öffentliche Umfragen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Leitung des Vrouwenhof Roosendaal gestattet. 
  2. Das Verbreiten von (religiösen) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen auf dem Gelände ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Leitung des Vrouwenhof Roosendaal vor. 
  3. Während ihres Aufenthalts auf dem Gelände müssen sich die Besucher entsprechend der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den für die Art der besuchten Aktivität geltenden Anstandsregeln verhalten. 
  4. Das Rauchen ist auf der Terrasse des Spielplatzes und in den gastronomischen Einrichtungen nicht gestattet. Dies gilt auch für die E-Zigarette und Shisha-Stift. 
  5. Fotografieren und Filmen ist erlaubt, sofern es zu privaten Zwecken geschieht. 
  6. Die Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonmaterial ist untersagt, es sei denn, wir haben zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt. 
  7. Es ist möglich, dass Sie als Gast fotografiert oder gefilmt werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, melden Sie sich bitte bei dem Mitarbeiter des Frauengerichtshofs, der das Filmteam und/oder den professionellen Fotografen beaufsichtigt. 
  8. Vorsätzliches Lärmen und die hörbare Benutzung von Radios, Recordern und anderen Tonträgern ist nicht gestattet. Bei absichtlicher Lärmbelästigung ist das Personal befugt, den Tonträger zu beschlagnahmen. 

 

Art. 3 Zugang 

  1. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. 
  2. Der Zutritt zum Park ist Fußgängern vorbehalten. Ausgenommen sind Rollstühle, Scooter und Kinderwagen. Skeeler, Scooter, Skateboards, Segways oder andere Fahrzeuge sind nicht erlaubt. 
  3. Der Eintritt in den Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte durch die dafür vorgesehenen Tore möglich und verliert beim Verlassen des Geländes seine Gültigkeit. 
  4. Der Nachdruck und der Handel mit Wertpapieren, wie z.B. Eintrittskarten oder Rabattgutscheinen, ist verboten. Dies wird zur Anzeige gebracht. Werden Wertpapiere weiterverkauft, werden sie von uns für ungültig erklärt. 
  5. Das Klettern auf oder über Mauern und Zäune ist nicht erlaubt. 
  6. Bewahren Sie die Eintrittskarte und/oder Ihre Dauerkarte während Ihres Aufenthaltes auf und zeigen Sie sie auf Verlangen einem unserer Mitarbeiter vor. Für Veranstaltungen können zusätzliche Eintrittsgelder erhoben werden.
  7. Wenn Sie im Besitz einer Eintrittskarte oder einer Dauerkarte sind, können Sie unter keinen Umständen Geld zurückbekommen. 
  8. Die Eintrittskarten und/oder Dauerkarten bleiben Eigentum unseres Unternehmens. Sie können eingezogen werden, wenn der Besitzer sich ungebührlich verhält oder gegen diese Bestimmungen verstößt. 
  9. Die Gültigkeit der Eintrittskarte für eine bestimmte Zeit und/oder ein bestimmtes Datum kann nicht verlängert werden. Es kann jedoch eine neue Eintrittskarte erworben werden. 
  10. Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungstage und/oder -zeiten während der Saison zu ändern. 
  11. Wir sind berechtigt, (jeden) Teil der Website zu schließen, ohne Entschädigung für unsere Besucher 
  12. Der Aufenthalt auf dem Gelände außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten. 
  13. Im Zusammenhang mit der Sicherheit unserer Gäste behalten wir uns das Recht vor, bei hohem Besucheraufkommen unsere Türen zu schließen. Dies gilt auch für Dauerkarteninhaber. 

 

Art. 4 Verkehr und Parken 

  1. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr und wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden. 

 

Art. 5 Sicherheit und Haftung 

  1. Wir haften nicht für Unfall, Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Krankheit. Wir haften nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder ein zurechenbarer Mangel seitens der Geschäftsleitung oder unserer Mitarbeiter vorliegt. Die Haftung für andere Schäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 
  2. Die Abfälle sind in die auf dem Gelände bereitgestellten Abfallbehälter oder Container zu werfen oder mitzunehmen. 
  3. Besucher sollten gefundene Gegenstände auf dem Gelände an unser Personal übergeben. 
  4. Die Direktion behält sich das Recht vor, präventive Durchsuchungen vorzunehmen, Taschen zu kontrollieren und einen gültigen Ausweis zu verlangen, um die Sicherheit zu gewährleisten oder wenn die Tatsachen und/oder Umstände dies vernünftigerweise rechtfertigen. Die Verweigerung der Zusammenarbeit kann zum Ausschluss aus dem Park führen. 
  5. Im Falle eines Diebstahls wird jederzeit die Polizei benachrichtigt. 
  6. Als Erziehungsberechtigte oder Aufsichtspersonen von Kindern oder Gruppen sind Sie für die Personen verantwortlich, die unter Ihrer Aufsicht die Räumlichkeiten besuchen. Eltern und Aufsichtspersonen (oder die jeweilige Einrichtung) haften für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden. 
  7. Zu Ihrer und unserer Sicherheit befolgen Sie bitte die Anweisungen unseres Personals. 
  8. Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, deren Besitzer vom Gelände zu verweisen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei. 
  9. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen, mit Betäubungsmitteln handeln oder im Besitz von Betäubungsmitteln sind oder in anderer Weise die Ordnung stören, kann der Zutritt verweigert oder der Zutritt verweigert werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht. 
  10. Vermüllung und/oder Vandalismus, körperliche oder verbale Gewalt oder anderes unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und unserem Personal werden nicht geduldet. Personen, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, werden, wenn nötig mit Hilfe der Polizei, des Geländes verwiesen. 
  11. Unser Gelände wird sorgfältig gepflegt. Sollten Sie dennoch auf eine unsichere Situation und/oder Schäden stoßen, melden Sie dies bitte so schnell wie möglich einem unserer Mitarbeiter. Auch wenn Sie selbst unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, melden Sie dies bitte vor Verlassen des Geländes einem unserer Mitarbeiter. 
  12. Beachten Sie die Brandschutzvorschriften und -schilder. Es ist verboten, Feuer zu entzünden. 
  13. Der Einsatz von Drohnen auf dem Gelände ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Marketingmanagers und/oder der Geschäftsführung des Vrouwenhof Roosendaal vor. 

 

Art. 6 Nutzung der Einrichtungen 

  1. Die Nutzung der Attraktionen, Einrichtungen und/oder Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. 

 

Art. 7 Haustiere 

  1. Haustiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Assistenzhunden. 

 

Art. 8 Höhere Gewalt 

  1. Wenn wir unseren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
  2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt neben dem, was das Gesetz
    und Rechtsprechung, alle äußeren Ursachen, ob vorhersehbar oder unvorhersehbar,
    auf die wir keinen Einfluss haben, die uns aber daran hindern, unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem: Feuer, Unfall, Krankheit, Pandemie, Streik, Aufruhr, Krieg, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, sonstige technische Ausfälle und Transportbehinderungen. 

 

Art. 9 Sonstiges 

  1. In allen Fällen, die nicht durch diese allgemeinen Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Geschäftsleitung. 
  2. Die Ungültigkeit einer Klausel dieser allgemeinen Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit aller anderen Klauseln. 
  3. Vrouwenhof behält sich das Recht vor, etwaige Preiserhöhungen, die zwischen
    der Ausstellung des Angebots/der Bestätigung und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Ticket-Bedingungen

  1. Diese Eintrittskarte berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt in den Vrouwenhof Roosendaal
  2. Für diese Karte werden keine Erstattungen gewährt.
  3. Bereits gescannte Tickets sind nicht mehr gültig. Vrouwenhof Roosendaal haftet nicht, wenn Tickets außerhalb der regulären Verkaufskanäle in seinen Besitz gelangt sind. Es ist verboten, (bereits benutzte) Fahrkarten (wieder) zu verkaufen.
  4. Dieses Ticket ist nicht in Kombination mit anderen Aktionen oder Angeboten gültig.
  5. Bereits gekaufte Eintrittskarten können nur in Ausnahmefällen, z. B. beim Tod eines Familienmitglieds oder aus anderen medizinischen Gründen, umgeschrieben oder storniert werden. 
  6. Der Vrouwenhof Roosendaal ist nicht verantwortlich für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl dieser Karte.
  7. Die Eintrittskarte kann nicht gegen Bargeld und/oder andere Dienstleistungen des Vrouwenhof Roosendaal eingetauscht werden.
  8. Der Vrouwenhof Roosendaal behält sich das Recht vor, seine Türen bei großem Besucherandrang und Ausverkauf zu schließen. Diese Eintrittskarte ist daher keine Garantie für den Eintritt.
  9. Die Stornierung einer Kinderparty oder eines Pakets kann bis zu 48 Stunden vor Beginn kostenlos erfolgen. Eine eventuelle Anzahlung wird zurückerstattet oder die Party wird kostenlos neu angesetzt. Eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden kann kostenlos auf ein anderes Datum verschoben werden, bei Nichterscheinen wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
  10. Mit dem Betreten des Parks erklärt sich der Besucher mit der oben genannten Parkordnung einverstanden.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und einen angenehmen Aufenthalt! 

Management und Personal 

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